Aktuelles

Stand 15.04.2024

Wichtige Infos:

Der neue Planentwurf des Regionalverbands Hochrhein-Bodensee sieht in der nahen Umgebung von Herrenschwand nunmehr zwei Vorranggebiete für WEA vor: neben dem Hochgescheid zusätzlich ein weiteres langgestrecktes Gebiet auf dem Höhenzug südlich des Dorfes (Wannenkopf-Herrenschwander Kopf). Die Planungsunterlagen sind bis zum 20. September 2024 öffentlich u.a. auf der Webseite des Verbandes zugänglich; bis dahin kann jedermann gegenüber dem Verband Stellung nehmen.
15.04.2024

Wir befassen uns zurzeit mit

  • dem Widerstand gegen das Projekt "Energiepark Hochgescheid", das die Errichtung von 2 WEA am Hochgescheid auf Fröhnder Gebiet vorsieht und dem die Gemeinde Fröhnd zugestimmt hat,
  • der Beobachtung der Entwicklungen und Planungen; insbesondere beobachten wir
  • die weitere Entwicklung des Projekts "Energiepark am Hochgescheid" sowie die nächsten Sitzungen des Gemeinderats der Stadt Todtnau und des Ortschaftsrats von Präg/Herrenschwand
  • die weitere Entwicklung auf Bundesebene nach der Verabschiedung des EEG 2023,
  • die Aktivitäten der Landesregierung und der Landesverwaltung im Hinblick auf die Förderung von Windenergieanlagen nach Verabschiedung des Klimaschutzgesetzes 2023,
  • die weitere Entwicklung im Schwarzwald,
  • der Werbung von weiteren Mitgliedern und Förderern.

Chronologie

13.06.2024
Die BI Kein Windrad über Herrenschwand
führt ihre 7. Mitgliederversammlung durch. Wesentlicher Gegenstand der Erörterungen ist die neue Regionalplanung mit Vorrangflächen für Windenergieanlagen nicht nur auf dem Hochgescheid, sondern zusätzlich auch auf dem südlichen Höhenrücken (Wannenkopf – Herrenschwander Kopf – Dreieckiger Stein). Die Errichtung von Windrädern auf den ausgewiesenen Flächen würde Herrenschwand von mehreren Seiten umringen und nach übereinstimmender Ansicht der Versammlungsteilnehmer den Charakter des Dorfes unwiederbringlich zerstören. Neben der Verunstaltung des Landschaftsbildes und Gefahren für die Wasserversorgung werden vor allem Geräuschbelästigungen und damit erhebliche Nachteile für den Tourismus befürchtet. Im Rahmen der Anhörung wollen sich zahlreiche Teilnehmer ebenso wie die BI selbst mit eigenen Stellungnahmen an den Regionalverband Hochrhein-Bodensee wenden und gegen die Ausweisung der beiden Vorrangflächen aussprechen. 

19.03.2024
Die Verbandsversammlung des Regionalverbands Hochrhein-Bodensee
beschließt einen neuen Planentwurf mit Festlegungen von Vorrangflächen für WEA, der mit Begründung und Umweltbericht sowie weiteren Unterlagen in der Zeit vom 15. April 2024 bis 20. September 2024 in die förmliche Anhörung der Öffentlichkeit gegeben wird. In dieser Zeit kann jedermann die gesamten Planungsunterlagen einsehen und hierzu gegenüber dem Verband Stellung nehmen. Der Regionalverband muss rechtzeitig vorgebrachte Stellungnahmen prüfen und das Prüfungsergebnis dem Absender mitteilen.

07.03.2023
Die BI Kein Windrad über Herrenschwand
hält nach dreijähriger Corona-Unterbrechung ihre 6. Mitgliederversammlung ab. Der rasche Ausbau der erneuerbaren Energien ist insbesondere nach dem Abbruch der Gas- und Öllieferungen aus Russland zum vorrangigen politischen Ziel geworden; entgegenstehende Belange wurden auf Bundes- und Landesebene zurückgedrängt. Dies hat sich auch auf die Ambitionen zum Bau von Windrädern auf dem Hochgescheid ausgewirkt. Die Gemeinde Fröhnd hat dort eine Fläche zur Errichtung eines Energieparks mit zwei WEA und einer Photovoltaik-Anlage verpachtet. Nach einer neuen Planungsgrundlage der Landesregierung soll dort der Auerhuhnschutz zu Gunsten des Windenergie-Ausbaus entfallen. Die BI gibt ihren Widerstand nicht auf und wird zunächst die weitere Entwicklung verfolgen.

03.03.2023
Der Deutsche Bundestag
verabschiedet in einem Hauruckverfahren ein Gesetz zur Umsetzung einer „EU-Notfallverordnung“ vom 22.12.2022 mit dem Ziel, den Ausbau der erneuerbaren Energien und der Stromnetze weiter zu beschleunigen. Besonders kritisch ist die Bestimmung, dass in Genehmigungsverfahren für WEA, die in ausgewiesenen Windenergiegebieten errichtet werden sollen, unter bestimmten Bedingungen keine Umweltverträglichkeitsprüfung und keine artenschutzrechtliche Prüfung für Vögel durchzuführen sind. Ausgenommen sind allerdings Flächen in Natura-2000-Gebieten und damit auch der Hochgescheid.

01.02.2023
Der Landtag von BW
verabschiedet das „Klimaschutz- und Klimawandelanpassungsgesetz“ und kommt damit insbesondere Vorgaben des BVerfG und des Bundesrechts nach. Um die Klimaschutzziele des Landes zu erreichen (Minderung der Treibhausgasemissionen um mindestens 65% im Jahr 2030 im Vergleich zum Jahr 1990 und Treibhausgasneutralität bis 2040), werden für einzelne Sektoren Teilziele für die Treibhausgasminderung bis zum Jahr 2030 festgelegt und zur Kontrolle und Nachsteuerung Monitoring-Maßnahmen eingeführt.
Hinsichtlich des Ausbaus von WEA wird festgeschrieben, dass deren Errichtung und Betrieb im überragenden öffentlichen Interesse liegen und der öffentlichen Sicherheit dienen (vergl. Bericht vom 07.07.2022 zum sogen. Osterpaket). In den Zulassungsverfahren der unteren Verwaltungsbehörden haben diese die übergeordneten Regierungspräsidien zu beteiligen, um sicherzustellen, dass die Belange des Klimaschutzes berücksichtigt werden (dort sind Task-Force-Stabsstellen eingerichtet).
Die Regionalverbände werden gesetzlich verpflichtet, einen Flächenanteil von 1,8% ihrer Region als Vorrangfläche für die Windenergienutzung bis September 2025 auszuweisen. Sie können allerdings vereinbaren, dass ein Regionalverband einen größeren Flächenanteil zu Gunsten eines anderen Regionalverbandes ausweist. Die gesetzliche Regelung, dass alle Regionalverbände den gleichen Flächenanteil ausweisen sollen, erscheint bedenklich wegen der sehr unterschiedlichen tatsächlichen Verhältnisse in den Regionen. Durch vertragliche Absprachen unter den Verbänden ist eine sachgerechte Lösung nicht zu erwarten.

20.12.2022
Der Bürgermeister von Fröhnd
und ein Vertreter der Ökostrom Consulting GmbH unterzeichnen den Grundstücksnutzungsvertrag zum Projekt „Energiepark Hochgescheid“ gemäß dem Beschluss des Gemeinderats vom 14.12.2022

14.12.2022
Der Gemeinderat von Fröhnd
beschließt einstimmig, den von der Ökostrom Consulting Freiburg GmbH vorgelegten Grundstücksnutzungsvertrag zum Projekt „Energiepark Hochgescheid“ mit vergleichsweise geringfügigen Änderungen anzunehmen. Die WEA-Standorte, die im Vertragsanhang als „mögliche“ Standorte dargestellt sind, dürfen nur mit Zustimmung der Gemeinde verschoben werden und die Gesamtnutzungsvergütung wird für die beiden Windräder und die Photovoltaikanlage aufgeschlüsselt. Der Vertrag enthält keine weiteren Vorgaben für die WEA, insbesondere keine Höhenbegrenzung. Der Einsatz der in der Projekt-Präsentation genannten „WEA der neuen Generation“ E 160 mit einer Höhe von 246 m ist vertraglich nicht abgesichert.
Bei einer Gegenstimme stimmt der Gemeinderat auch dem Abschluss des Nutzungsvertrages für das Projekt „Windpark Zeller Blauen“ zu. Ein noch in der Sitzung eingereichtes Bürgerbegehren gegen den Abschluss dieses Vertrages findet keine Beachtung und hindert den Bürgermeister nicht, zwei Tage später den Vertrag zu unterzeichnen.

4.12.2022
Die Bürger von Fröhnd
stimmen mit knapper Mehrheit dafür, dass am Zeller Blauen und am Hochgescheid WEA auf der Grundlage der vorgestellten Projekte errichtet werden (390 stimmberechtigte Bürger; 173 Ja-Stimmen; 142 Nein-Stimmen). In einer vorausgehenden Informationsveranstaltung waren nur stimmberechtigte Bürger zugelassen worden und die Projektierer anwesend (im Übrigen war die Öffentlichkeit ausgeschlossen, insbesondere auch nicht stimmberechtigte Einwohner). Vor der Befragung hatten der Bürgermeister und außerdem 6 der 8 Gemeinderäte eindringlich an die Bürger appelliert, an der Befragung teilzunehmen und den WEA-Projekten zuzustimmen.

16.11.2022
Der Gemeinderat Fröhnd
beschließt auf Betreiben des Bürgermeisters, dass zu dem Projekt "Windenergie made in Fröhnd" am 4.12.2022 eine "Bürgerbefragung" stattfinden soll. Projektiert sind von der EWS auf dem Höhenzug des Zeller Blauen 9-10 WEA, davon 3-4 auf Gemarkung Fröhnd, und von der Ökostromgruppe Freiburg 2 WEA auf dem Hochgescheid. Das Vorhaben ist in der Sache zweifelhaft und das vorgesehene Verfahren rechtlich bedenklich. Die BI Herrenschwand hat am 25.11.2022 an alle Haushalte in Fröhnd einen Flyer verteilt, mit dem die Fröhnder aufgefordert werden, gegen das Projekt zu stimmen.

12.09.2022
Die Regionalverbände in BW
stellen auf Veranlassung der Task Force der Landesregierung vorläufige Planhinweiskarten in das Internet ein zum Downloaden, die Projektierern insbesondere zeigen sollen, wo nach ministerieller Ansicht und nach aktueller regionalplanerischer Betrachtung „schon jetzt Windenergieanlagen errichtet werden können“. Sowohl formal und als auch inhaltlich sind die Karten sehr bedenklich. Die durch Bundesgesetz geforderte Ausweisung von 1,8 % der Landesfläche als Windenergiegebiete soll bereits bis Ende 2025 abgeschlossen sein. WEA-Projekte außerhalb dieser Gebiete sollen in BW allerdings nicht ausgeschlossen sein.

17.08.2022
Das Umweltministerium von BW
veröffentlicht gemeinsam mit dem Ministerium Ländlicher Raum eine von der Task Force erstellte neue Planungsgrundlage „Windenergie und Auerhuhn“. Die zugehörige Karte grenzt die Schwarzwald-Flächen ab, auf denen Auerhühner zukünftig noch geschützt sein sollen, sowie die windhöffigen Flächen, auf denen der Auerhuhnschutz keine Rolle mehr spielen soll. Damit soll der Individualschutz von Auerhühnern auf einer Fläche von 15.000 ha entfallen. Ziel sei dennoch, ein langfristiges Überleben des Auerhuhns im Schwarzwald zu ermöglichen (‑ aber wohl nicht auf dem Hochgescheid).

07.07.2022
Der Deutsche Bundestag
beschließt ein umfangreiches Gesetzespaket zur Förderung der erneuerbaren Energien, insbesondere auch zum schnelleren Ausbau der Windenergie an Land (Gesetze vom 20.07.2022, sogen. Osterpaket).
Als Ziel des geänderten EEG (EEG 2023) wird die nachhaltige und treibhausneutrale Stromversorgung ausgewiesen, die vollständig auf erneuerbaren Energien beruht. Es wird bestimmt, dass die Errichtung und der Betrieb von Anlagen zur Erzeugung erneuerbarer Energien im überragenden öffentlichen Interesse liegen und der öffentlichen Sicherheit dienen und dass die erneuerbaren Energien als vorrangiger Belang in Schutzgüterabwägungen einzubringen sind, bis die Stromerzeugung in Deutschland nahezu treibhausneutral ist. Damit ist bei Windkraftprojekten insbesondere die Zurücksetzung des Landschafts- und des Artenschutzes gemeint, aber auch der privaten Belange der unmittelbar betroffenen Bevölkerung. Entsprechend ist das BNatSchG geändert worden, wobei die Vereinbarkeit mit dem europäischen Artenschutzrecht zweifelhaft ist. Weitere. Weitere Änderungen betreffen vor allem das Bauplanungsrecht.
Um – wie vorgesehen – bis zum Jahr 2030 mindestens 80 % des deutschen Stromverbrauchs aus erneuerbaren Energien bereitzustellen, soll die installierte Leistung der WEA an Land bis dahin auf 115 Gigawatt gesteigert werden (z.Z. 57 Gigawatt). Das jährliche Ausschreibungsvolumen wird für das Jahr 2023 auf 12,8 Gigawatt angehoben und beträgt in den Folgejahren 10 Gigawatt. Soweit in einem Jahr bei den Ausschreibungen keine Zuschläge erteilt werden können, erhöht sich das Ausschreibungsvolumen im Folgejahr entsprechend.
Zudem sollen bis 2032 in Deutschland 2 % der Landfläche für WEA bereitgestellt werden. Hierzu werden die Bundesländer verpflichtet, Windenergiegebiete auszuweisen, und zwar Baden-Württemberg 1,8 % seiner Landesfläche. Der Fortschritt der Flächenausweisung soll kontinuierlich überwacht werden. Die Einzelheiten sind in dem Gesetz zur Erhöhung und Beschleunigung des Ausbaus der Windenergieanlagen an Land geregelt; es beinhaltet insbesondere auch Änderungen des Bauplanungsrechts..

11.05.2022
Der Landtag von BW
schafft auf Antrag der Regierungsfaktionen Grüne und CDU das Widerspruchsverfahren für Verwaltungsentscheidungen ab, die Windenergieanlagen über 50 m Gesamthöhe zum Gegenstand haben. Betroffene Bürger können so nur noch durch anwaltliche Vertretung vor dem VGH ihre Rechte verfolgen.

13.04.2022
Der Gemeinderat Fröhnd
ermächtigt bei zwei Gegenstimmen den Bürgermeister, gemeindeeigene Flächen als mögliche Standorte für WEA aktiv zu vermarkten, wobei einzeln genannte Vorgaben des Gemeinderats zu berücksichtigen sind. Über die Annahme entsprechender Angebote soll abschließend die Bürgerschaft entscheiden. Vorgegeben ist insbesondere für den Bereich Schneckenkopf – Hochgescheid ein Mindestabstand zur nächstliegenden Bebauung von 1.000 m und zur Gemarkungsgrenze Richtung Herrenschwand soll ein Mindestabstand von 300 m nicht unterschritten werden. Die möglichen Baugebiete westlich und östlich der Bundesstraße sollen bei der Angebotserstellung und bei der Entscheidung durch die Bürgerschaft getrennt betrachtet werden.

28.03.2022
Das Windparkprojekt Zeller Blauen
verzögert sich nach Mitteilung des Projektbetreibers EWS um Jahre und soll frühestens 2025 gebaut werden. Als Begründung wird angegeben, dass der Gemeinde Fröhnd ein neues Angebot gemacht werden und sodann auch mit den anderen Standortgemeinden das Projekt ganzheitlich verhandelt werden soll.

26.01.2022
In Fröhnd
stellt der Bürgermeister dem Gemeinderat seine Idee vor, die desolate Haushaltslage durch Einnahmen aus der Errichtung von Windrädern auf dem Gemeindegebiet zu retten („Windenergie statt Wald“). Er will den Betreibern von WEA aktiv Flächen anbieten und dazu in der nächsten Sitzung des Gemeinderats dessen Zustimmung einholen.

08.01.2022
Die Naturschutzverbände BUND und Nabu in BW
erklären auf den Jahres-Naturschutztagen, den forcierten Ausbau der Windenenergie in BW grundsätzlich unterstützen zu wollen, widersprechen jedoch den Bestrebungen der Politik, den europäischen Artenschutz sowie die Bürgerbeteiligung einzuschränken. Sie fordern, dass die zur Inanspruchnahme vorgesehenen 2% der Landesfläche für Windenergie- und Fotovoltaik-Anlagen in einer landesweiten Planung als Vorranggebiete ausgewiesen werden und dass außerhalb dieser Gebiete solche Anlagen tabu sind. Dabei sollten die Vorranggebiete vor allem dort gesucht werden, wo viel Wind weht und die geringsten Konflikte mit dem Naturschutz zu erwarten sind.

26.10.2021
Die Landesregierung von BW
setzt eine "Task Force" ein, die Vorschläge erarbeiten soll, um die "Zeit von der Idee bis zur Inbetriebnahme erneuerbarer Energieanlagen" zu halbieren..

06.10.2021
Der Landtag von BW
verabschiedet eine weitere Novelle des Landesklimaschutzgesetzes mit der Zielvorgabe, bis spätestens 2040 im Land Klimaneutralität zu erreichen. Dazu sollen u.a. in den Regionalplänen mindestens 2 % der Landesfläche für die Nutzung von Windenergie und Fotovoltaik vorgehalten werden. Weitere konkrete Maßnahmen sollen später erfolgen.

26.09.2021
Die Bundestagswahl
führt zur Bildung einer Regierungskoalition aus SPD, Grünen und FDP, die am 08.12.2021 die bisherige Bundesregierung aus CDU und SPD ablöst.

Im Koalitionsvertrag der Regierungsparteien machen diese es sich zur gemeinsamen Mission, den Ausbau der Erneuerbaren Energien drastisch zu beschleunigen und alle Hürden und Hemmnisse aus dem Weg zu räumen. Ziel ist es, dass der für das Jahr 2030 prognostizierte höhere Strombedarf zu 80 % aus Erneuerbaren Energien stammt. Für die Windenergie an Land sollen 2 % der Landesflächen ausgewiesen werden; auch in weniger windhöffigen Regionen soll deren Ausbau deutlich vorankommen. Angestrebt wird, dass das europäische Artenschutzrecht (einschränkend) möglichst auf den Populationsschutz ausgerichtet wird. Die Gemeinden sollen von WEA auf ihrem Gebiet finanziell profitieren können.

30.06.2021
Das Europäische Parlament und der Rat der EU
erlassen das "Europäische Klimagesetz" (VO 2021/1119), das am 29.07.2021 in Kraft getreten ist. Es gibt das verbindliche Ziel vor, bis 2030 die Nettotreibhausgas-Emissionen um mindestens 55 % gegenüber dem Stand von 1990 zu senken und bis 2050 in der EU Klimaneutralität zu erreichen.

25.06.2021
Der Deutsche Bundestag
verabschiedet (als Teil eines umfangreichen Gesetzes zur Energiewirtschaft) zahlreiche Änderungen an dem erst am Jahresanfang in Kraft getretenen EEG 21.

Hinsichtlich der Windenergienutzung wird zwar der gesetzliche Ausbaupfad nicht geändert, wohl aber wird das Ausschreibungsvolumen für das Jahr 2022 von 2900 MW signifikant auf 4.000 MW angehoben und für nicht erteilte Zuschläge werden in den Jahren 2021 und 2022 Nachholtermine eingeführt.

Bedeutsam ist die klarstellende Regelung, dass Gemeinden im Umkreis von 2500 m um eine WEA an den gesetzlich zugelassenen "Zuwendungen an betroffene Gemeinden" zu beteiligen sind. Auf diese Weise wird die Bereitschaft der Verwaltung in Nachbargemeinden gefördert, den grenznahen Bau von WEA selbst dann hinzunehmen, wenn ihre dortigen Bewohner erheblich belastet werden.

Das Änderungsgesetz ist am 27.07.2021 in Kraft getreten, allerdings noch nicht die Ausweitung des Ausschreibungsvolumes die der Genehmigung der EU-Kommission bedarf.

24.06.2021
Der Deutsche Bundestag
trägt mit der Änderung des Klimaschutzgesetzes Vorgaben des BVerfG Rechnung sowie der bevorstehenden Verabschiedung des Europäischen Klimaschutzgesetzes : In Deutschland sollen die Treibhausgas-Emissionen bis 2030 im Vergleich zu 1990 um 65 % reduziert werden und soll bis spätestens 2045 Klimaneutralität erreicht werden. Für jedes Jahr bis 2040 werden Emissions-Höchstwerte festgesetzt.

14.03.2021
Die Landtagswahl Baden-Württemberg
führt zur Fortsetzung der Koalition aus Bündnis 90/die Grünen und CDU. DerKoalitionsvertrag vom 11.05.2021 sieht unter anderem vor, die Voraussetzungen für den Bau von bis zu 1.000 WEA in BW zu schaffen, die Hälfte davon mit Hilfe einer Vermarktungsoffensive für Staatswald- und Landesflächen (Anmerkung: Ende 2020 gab es 735 WEA in BW, in 2019 und 2020 einen Zubau von jeweils 5 Anlagen)

01.01.2021
Das EEG 2021
tritt in Kraft.

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